Die PPWR tritt am 12. August 2026 offiziell in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt muss auch Ihr Verpackungsdossier den Anforderungen der PPWR entsprechen und aktualisiert sein. Das heißt, Sie müssen nachweisen, dass Ihre Verpackung die in den Artikeln 5 bis 12 der PPWR festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt.

In den Artikeln 38 und 39 sowie in Anhang VII der PPWR ist das hierfür geltende Verfahren festgelegt und die Anwendung der Konformitätserklärung geregelt. Bitte beachten Sie, dass Sie auf Ihrem bestehenden Verpackungsdossier aufbauen, das bereits auf den geltenden EU- und nationalen Rechtsvorschriften basiert. Ergänzen Sie dieses Dossier um die zusätzlichen Anforderungen aus der PPWR, um auch weiterhin alle geltenden Vorschriften zu erfüllen.
Da noch nicht alle Durchführungsbeschlüsse oder Ergänzungen veröffentlicht wurden, ist derzeit noch keine vollständige PPWR-Konformität feststellbar. Daher ist eine vollständige PPWR-Konformität noch nicht feststellbar. So werden beispielsweise die Kriterien für die Bewertung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung (Artikel 6) erst nach dem 12. August 2026 bekannt gegeben. Bis dahin sind Sie weiterhin verpflichtet, die geltenden EU- und nationalen Richtlinien zur Recyclingfähigkeit einzuhalten.
Informationen und Unterlagen deiner Lieferanten
Die Verantwortung für die Verpackungsunterlagen, mit denen die Konformität nachgewiesen wird, liegt beim Hersteller. Hersteller von Verpackungselementen sind gemäß Artikel 16 der PPWR dazu verpflichtet, die erforderlichen Informationen und Begleitunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Hordijk verfolgt die Entwicklungen rund um den PPWR aufmerksam und aktualisiert seine Informationen und Unterlagen zeitnah. So haben wir kürzlich unsere Produktspezifikationen angepasst, sodass der PCR-Anteil in der Folie nun separat ausgewiesen wird. Die Standarddokumente stehen auf unserer Website zum Download bereit.