Hordijk-Produkte erfüllen die angepassten Migrationsgrenzwerte für Bisphenol A (BPA)

Published on: 13-03-2025

Seit vielen Jahren gibt es Diskussionen über Bisphenol A (BPA) und mögliche Gesundheitsrisiken. Im Dezember 2024 wurde eine zusätzliche Gesetzgebung veröffentlicht, die die bestehenden Vorschriften für BPA in Kunststoffverpackungen verschärft.

Diese Gesetzgebung ergänzt die Verordnung EU 10/2011, die Hersteller von Kunststoffverpackungen dazu verpflichtet, eine Konformitätserklärung (DoC) zu erstellen. In dieser Erklärung wird festgelegt, dass das Produkt alle Anforderungen der Verordnung erfüllt und somit keine Gesundheitsrisiken bei der Verwendung für Lebensmittelverpackungen bestehen.

Auch die Produkte von Hordijk erfüllen die angepassten BPA-Grenzwerte. Wir stellen keine separate Erklärung für BPA aus, aber in unserer aktualisierten DoC, die nach Dezember 2024 erstellt wurde, ist enthalten, dass unsere Produkte alle geltenden Grenzwerte der Verordnung EU 10/2011 einhalten, einschließlich der angepassten BPA-Werte.

Für weitere Fragen oder Dokumentation wenden Sie sich bitte an unseren Qualitätsmanager Arjo van den Berg: a.vandenberg@hordijk.nl

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