Quelle: VMT* – Text: Carmen Groeneveld – Veröffentlichungsdatum: 4. Februar 2026
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) tritt ab 2026 schrittweise in Kraft und stellt hohe Anforderungen an Lebensmittelhersteller. Aber auch Verpackungshersteller unternehmen große Anstrengungen, um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Mit welchen Herausforderungen sehen sie sich in der Vorbereitung auf die neue Gesetzgebung konfrontiert? VMT sprach mit Arjo van den Berg (QA Manager) und Annelie Verstraaten (Strategic Marketing Development Manager) von Hordijk Verpakkingen.
Hordijk begrüßt die bestehende und kommende Gesetzgebung, so Van den Berg und Verstraaten. „Als Hordijk wollen wir eine nachhaltige, zirkuläre Zukunft gestalten, und die Gesetzgebung spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie hilft uns, Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette voranzutreiben. Gleichzeitig schützt sie den europäischen Markt vor Importen von Produkten, die nicht den Anforderungen der PPWR entsprechen“, erläutert Verstraaten. Van den Berg ergänzt, dass Hordijk Gesetzgebung als Chance begreift, da Nachhaltigkeit eine zentrale Säule der Unternehmensstrategie ist.
Konflikt zwischen PPWR und Lebensmittelkontaktmaterialien-Gesetzgebung
Hordijk beschäftigt sich bereits seit Monaten intensiv mit den Vorbereitungen auf die PPWR. Für Lebensmittelverpackungen sieht Verstraaten jedoch einen Konflikt zwischen verschiedenen Regelwerken. „Die PPWR schreibt verpflichtende Mengen an Post-Consumer-Rezyklat (PCR) vor, unter anderem in Kunststoff-Lebensmittelverpackungen. Dabei geht es um den lebensmittelsicheren Einsatz von Rezyklaten. Die entsprechenden Vorgaben stellen jedoch sehr strenge Anforderungen an die Abfallverarbeitung: Das Material muss aus getrennter Sammlung stammen. Zudem müssen 95 % des Rezyklats zuvor bereits Lebensmittelverpackung gewesen sein. Das ist nur schwer nachzuweisen. Derzeit ist dies zudem nur für einen Teil von PET zugelassen. Für andere Kunststoffe gibt es zwar Entwicklungen, diese sind jedoch gemäß der Lebensmittelkontaktmaterialien-Verordnung (EU) 2022/1616 noch nicht für Lebensmittelverpackungen erlaubt.“
PCR in Lebensmittelverpackungen
Verstraaten stellt daher die Frage, wie künftig ausreichend PCR in der geforderten Qualität für den lebensmittelsicheren Einsatz zur Verfügung stehen soll. Van den Berg ergänzt: „In PP können wir Rezyklate für Nicht-Lebensmittelverpackungen einsetzen. Auch bei HDPE ist dies für Nicht-Lebensmittelanwendungen möglich, jedoch nicht für Lebensmittelverpackungen. Wir müssen ständig zwischen dem, was erlaubt ist und was nicht, navigieren. Der Einsatz von Rezyklaten führt im Rahmen der CSRD zu einer Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks. Gleichzeitig ist PCR teurer als Neuware. Obwohl der verpflichtende Einsatz erst ab 2030 gilt, müssen wir bereits jetzt die Weichen stellen – obwohl dies derzeit nicht für alle Kunststoffarten mit der Lebensmittelkontaktmaterialien-Gesetzgebung vereinbar ist.“
Wer ist für das Verpackungsdossier verantwortlich?
Darüber hinaus gibt es laut Van den Berg Unklarheiten bei den Definitionen innerhalb der PPWR. „Der Hersteller ist nicht automatisch der Produzent des Verpackungsmaterials. Wir müssen daher keine eigene Erklärung abgeben, dass wir der PPWR entsprechen. Ein Markeninhaber, etwa ein Einzelhändler, ist dafür verantwortlich, dass das Produkt korrekt in Verkehr gebracht wird, und muss die finale Konformitätserklärung abgeben. Die notwendigen Informationen werden beim Produzenten des verpackten Produkts gesammelt, der diese wiederum bei uns anfragt. Unsere Schale kann zwar PPWR-konform sein, aber so kommt sie nicht auf den Markt. Der Produzent fügt beispielsweise noch ein Siegel oder Etikett hinzu – darauf haben wir keinen Einfluss. Der Endhersteller muss daher über ein Verpackungsdossier erklären, ob das Endprodukt in der Form, in der es in Verkehr gebracht wird, der PPWR entspricht.“
Auf dem Papier funktioniert die PPWR, in der Praxis stoßen wir jedoch noch auf Umsetzungsprobleme
Annelie Verstraaten, Strategic Marketing Development Manager bei Hordijk Verpakkingen

Was ist PCR?
Van den Berg weist auf eine weitere Unklarheit in der PPWR hin, nämlich die Definition von PCR. „Wir liefern Schalen an den Kunden. Entsteht dort Ausschuss, erhalten wir dieses Material zurück. Das ist kein PCR, sondern industrielles Rezyklat“, erklärt er. „Wird dieselbe Schale jedoch an den Verbraucher verkauft und anschließend wieder eingesammelt, handelt es sich plötzlich um PCR. Im Falle eines Rückrufs gilt Material aus dem eigenen Bestand des Produzenten ebenfalls nicht als PCR. Es handelt sich um dasselbe Produkt und dasselbe Material – es wird lediglich zu einem anderen Zeitpunkt aus der Kette entnommen.“
„Neue“ Technologien
Die aus Haushaltsabfällen stammenden Materialströme lassen sich laut den Experten derzeit nur schwer in brauchbares PCR umwandeln. „Auf dem Papier funktioniert die PPWR, doch in der Praxis gibt es weiterhin Umsetzungsprobleme“, so Verstraaten. Das größte Problem besteht darin, dass die Verfahren zur Verarbeitung von PCR in Lebensmittelverpackungen gemäß der Lebensmittelkontaktmaterialien-Gesetzgebung noch nicht offiziell zugelassen sind. Ob dies rechtzeitig erfolgen wird, ist unklar. „Wenn die PPWR maßgeblich wird, muss die Lebensmittelkontaktmaterialien-Gesetzgebung entsprechend angepasst werden. Falls dies nicht möglich ist, muss die PPWR angepasst werden“, sagt Van den Berg. Laut Verstraaten werden für PE und PP zahlreiche neue Technologien getestet, um PCR einzusetzen. Diese Verfahren sind jedoch voraussichtlich vor 2030 noch nicht für Lebensmittelverpackungen zugelassen. Van den Berg ergänzt, dass es sich dabei um Technologien handelt, die in anderen Verpackungsströmen bereits seit Jahren genutzt werden, bislang jedoch nicht für den Einsatz im Lebensmittelbereich erlaubt sind.
Biobasierte Rohstoffe und Mehrwegverpackungen
Dennoch bietet die PPWR laut Verstraaten auch Chancen. „Das Gesetz macht derzeit nur allgemeine Aussagen zu biobasierten, also erneuerbaren Rohstoffen. Diese werden in Zukunft weiter konkretisiert. Hier sehen wir bereits jetzt Entwicklungsmöglichkeiten. Wir testen auf größerer Skala verschiedene biobasierte Rohstoffe und arbeiten in Projekten mit Kettenpartnern und Universitäten zusammen.“
Zudem befasst sich Hordijk mit dem Thema Wiederverwendung. „Flaschen können bereits wiederverwendet werden. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn dies künftig auch für Tapas- oder Salatschalen möglich wäre.“ Dafür müssten die Sammelsysteme angepasst werden. Auch hierzu laufen bereits Pilotprojekte in Europa. „In einem Mehrwegsystem befinden sich immer Verpackungen bei den Verbrauchern zu Hause. Das bedeutet, dass fünf- bis zehnmal mehr Verpackungen benötigt werden. Hier gibt es noch viel zu lernen und zu entwickeln.“
Wir müssen PCR außerhalb Europas beschaffen – solange Europa die Grenzen dafür offenhält
Arjo van den Berg, QA Manager bei Hordijk Verpakkingen
Verfügbarkeit von PCR
Beim Erfüllen der PPWR ist Zeit letztlich der entscheidende Faktor. Wird es gelingen, alle Anforderungen rechtzeitig umzusetzen? Und können wir schnell genug innovieren, um ausreichend PCR für PP und PE verfügbar zu machen? Langfristig müssen wir laut den Experten auf ein Tray-to-Tray-Recycling umstellen, um den Bedarf zu decken. „Bis 2040 müssen PET-Flaschen einen Rezyklatanteil von 65 % aufweisen, andere PET-Lebensmittelverpackungen 50 %. Selbst wenn alle PET-Flaschen recycelt werden, erhält man nicht 100 % des Materials zurück. Um diese hohen Rezyklatanteile zu erreichen, ist eine Tray-to-Tray-Verarbeitung notwendig.“
Viele Länder wollen PCR einsetzen, produzieren jedoch nicht ausreichend davon. „Die Frage wird sein, welche Mengen tatsächlich als brauchbares Rezyklat zurückkommen. Langfristig kommen wir weit, aber nicht vor 2030–2045“, so Verstraaten. Van den Berg ergänzt: „Wir müssen PCR außerhalb Europas beziehen. Solange keine zusätzlichen Anforderungen an importierte Materialien gestellt werden, ist der Weltmarkt groß genug.“
Fünf Tipps
Abschließend geben die Verpackungsexperten einige Tipps für Lebensmittelhersteller im Umgang mit Verpackungen und der PPWR:
- „Sorgen Sie dafür, dass Sie stets über aktuelle Entwicklungen zur PPWR informiert sind“, empfiehlt Verstraaten.
- „Treffen Sie bewusste Entscheidungen: Legen Sie fest, welche PPWR-Themen Sie in Ihrer Verpackungsstrategie aufgreifen und welche nicht“, ergänzt Van den Berg.
- „Verankern Sie die Umsetzung der PPWR klar in Ihrer Organisation. Benennen Sie einen Verantwortlichen und entwickeln Sie einen eigenen Implementierungsplan“, so Van den Berg weiter.
- „Denken Sie in Stufen. 50 % PCR auf einmal ist gut für die PPWR. Für die CSRD müssen Sie jedoch zeigen, dass Sie jährlich Fortschritte machen. Schritte von 10 % ermöglichen kontinuierliche Verbesserungen über mehrere Jahre“, erklärt Van den Berg.
- „Es gibt noch viele Unklarheiten. Warten Sie jedoch nicht, bis alles vollständig ausgearbeitet ist. Entwickeln Sie jetzt eine Strategie und beginnen Sie mit der Umsetzung“, schließt Verstraaten.
*VMT ist ein niederländisches Fachmagazin und Online-Plattform für Fachleute aus der Lebensmittelindustrie.